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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Sportvereins FÜR BEWEGUNGS- UND ZIRKUSAKTIVITÄTEN,

ZVR-Zahl 455469361

St. Veiter Straße 1, A-9371 Brückl

(Gültig ab 15.01.2026)

Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SPORTVEREIN FÜR BEWEGUNGS- UND ZIRKUSAKTIVITÄTEN, ZVR-Zahl 455469361, (nachfolgend „Verein“ genannt) gelten für alle Verträge, die der Kunde iSd Ziffer 2.2. mit dem Verein mit oder ohne Zuhilfenahme von Fernabsatzkommunikationsmitteln innerhalb oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Vereins abschließt.

1.2. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn sie vom Verein im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Vertragserfüllungshandlungen des Vereins gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Abreden vor Vertragsabschluss und Änderungen bzw Ergänzungen einzelner Bestimmungen sowie Nebenabreden oder Sondervereinbarungen nach Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos der Schriftform und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

Vertragspartner

2.1. Der Vertrag kommt zwischen dem SPORTVEREIN FÜR BEWEGUNGS- UND ZIRKUSAKTIVITÄTEN, St. Veiter Straße 1, vertreten durch die Obfrau Chiara Schattleitner A-9371 Brückl, und dem Kunden zustande.

2.2. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann bzw vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür dient (Gründungsgeschäfte). Juristische Personen des Privatrechts, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unterliegen ebenso dem Verbraucherbegriff. Dagegen ist ein Unternehmer iSd § 1 KSchG jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2.3. Die Anmeldung eines Kindes/Jugendlichen zu einem Ferienprojekt kann ausschließlich durch einen erziehungsberechtigten Elternteil erfolgen. Die Erziehungsberechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen.

Angebote und Programme

3.1. Der Verein bietet verschiedene Programme an zirkus- sowie sportpädagogischer Betreuung für Schulen und Kindergärten, Zirkus-, Sport- und Ferienprojekte, wöchentliche Kurse für Kinder und Jugendliche sowie individuelle Shows und Eventgestaltung an. Details zu den einzelnen Angeboten sind der Webseite des Vereins unter www.zirkusaktivitaeten.at zu entnehmen.

3.2. Sämtliche Angebote des Vereins gelten – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – als unverbindlich und freibleibend.

3.3. Aufgrund der langfristigen Planung behält sich der Verein geringfügige – und sohin dem Kunden jedenfalls zumutbare – organisatorisch bedingte Programmänderungen (zB geringfügige Termin- oder Zeitverschiebungen, Ortsveränderungen, etc) vor. Darüber hinaus behält sich der Verein allfällige Planungsänderungen einschließlich Änderungen betreffend den konkreten Projektablauf ausdrücklich vor. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig verständigt.

3.4. Um die Kosten für den einzelnen Teilnehmer so gering wie möglich zu halten, kalkuliert der Verein die Teilnahmegebühr zumeist auf Basis einer Mindestteilnehmerzahl. Der Verein behält sich sohin bei Nichterreichen einer allfälligen in der Projektbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vor, das Zirkus-, Sport- und Ferienprojekt bzw die geplanten Kurse bis spätestens drei Tage vor dem ersten Kurs/Projekttag abzusagen. Allfällige vom Kunden bereits (teilweise) bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall binnen 3 Tagen rückerstattet.

Anmeldung und Vertragsabschluss

4.1. Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an Zirkus-, Sport- und Ferienaktivitäten des Vereins kann schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Für die Anmeldung zu den einzelnen Projekten oder Kursen steht hierfür auch ein Online-Anmeldeformular (abrufbar unter www.zirkusaktivitaeten.at) zur Verfügung. Durch Absenden des vollständig ausgefüllten Formulars (durch Anklicken des Buttons „abschicken“) erfolgt eine verbindliche Anmeldung.

4.2. Der Kunde ist bis zur Annahme durch den Verein, längstens jedoch für die Dauer von sieben Werktagen ab Übermittlung des Anmeldeformulars an seine Vertragserklärung gebunden und kann seine Anmeldung innerhalb dieser Frist – ohne etwaige nachteilige Folgen – nicht einseitig widerrufen.

4.3. Der Verein wird den Kunden über den Zugang jeder mittels Online-Formular getätigten verbindlichen Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg informieren, wobei dies noch keine Vertragsannahme seitens des Vereins darstellt.

4.4. Der Vertrag kommt – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich durch eine Bestätigung in Textform oder schriftlich der Anmeldung durch den Verein (Anmeldebestätigung) zustande.

4.5. Der Verein ist auch berechtigt, die Anmeldung nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.6. Stehen bei begrenzter Teilnehmerzahl nicht ausreichend Plätze für die angemeldeten Teilnehmer zur Verfügung, werden die Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen vorgemerkt. Weitere Anmeldungen werden – sofern sie nicht gemäß Ziffer 4.5. abgelehnt werden – in der Reihenfolge ihres Einlangens auf eine Warteliste gesetzt und der Kunde hierüber informiert. Die Vergabe eines Fixplatzes erfolgt nach pünktlicher Zahlung gemäß Ziffer 6.4. Kann eine Anmeldung mangels Erfüllung dieser Voraussetzung keine Berücksichtigung finden, fällt der Platz auf die Teilnehmer auf der Warteliste in der Reihenfolge des Einlangens ihrer Anmeldung zurück.

4.7. Der Vertrag wird nach Wahl des Teilnehmers befristet auf die Dauer von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ablauf der Vertragsdauer gekündigt werden. Die Kündigung durch den Teilnehmer hat in Textform an die Mailadresse info@zirkusaktivitaeten.at oder schriftlich an den Verein zu erfolgen bzw. von Seiten des Vereins schriftlich an die Anschrift des Teilnehmers oder in Textform an die zuletzt bekannt gegebene Mailadresse.

Wenn der Vertrag von keiner der Vertragsparteien fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um die bisherige Vertragsdauer. Der Teilnehmer wird vom Verein per Mail an die zuletzt bekannt gegebenen Mailadresse rechtzeitig vom Vertragsablauf und der automatischen Vertragsverlängerung im Fall der Nichtkündigung verständigt.

Das jeweilige Kursjahr beginnt am 01. September und endet am 18. Juli des darauffolgenden Jahres. Die jeweiligen Kurstermine werden auf der Website www.zirkusaktivitaeten.at bekannt gemacht.

In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt.

4.8. Der jeweilige Kursbeitrag ist vom 01. September bis zum 31.Juli in wöchentlichen Teilbeträgen im Vorhinein fällig. Für den Monat August ist kein Kursbeitrag zu zahlen. Die Abbuchung erfolgt, sofern eine SEPA-Lastschrift erteilt wird, am Beginn der Woche. Bei Zahlungsverzug sind, unbeschadet sonstiger Rechtsfolgen, 6% Verzugszinsen p.a. zu entrichten.

4.9. Bei der Anmeldung zu Camps und für Buchung von Events ist der einmalige Beitrag im Vorhinein zur Zahlung fällig.

Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten

5.1. Der Kunde bestätigt durch die Anmeldung, dass das angemeldete Kind bzw der angemeldete Jugendliche den für die Teilnahme erforderlichen Gesundheitszustand aufweist. Im Zweifel wird die Einholung eines ärztlichen Rates empfohlen bzw ist ein entsprechendes Attest über Verlangen des Vereins vorzulegen. Allfällige körperliche bzw geistige Beeinträchtigungen und Krankheiten bzw Allergien sind dem Verein im Rahmen der Anmeldung ausnahmslos mitzuteilen. Der Verein entscheidet sodann über die Zulässigkeit der Teilnahme.

5.2. Der Verein ist berechtigt nach dem Ermessen des jeweiligen Projektleiters, Teilnehmer während der Projekttage von der weiteren Teilnahme bzw von der Teilnahme an einzelnen Programmpunkten auszuschließen, wenn der Teilnehmer den erforderlichen Gesundheitszustand nicht (mehr) aufweist oder an einer ansteckenden Krankheit leidet. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt die Projekttage/Kurseinheiten ohne zusätzliche Kosten im nächsten Kursjahr nachzuholen.

5.3. Die Teilnehmer haben sich strikt an die Anweisungen und Verhaltensregeln der jeweiligen Projektleiter zu halten. Um die Sicherheit der Gruppe und des einzelnen Teilnehmers zu gewährleisten, ist der Verein berechtigt, Teilnehmer jederzeit wegen Nichtbefolgung von Anweisungen, Verstoß gegen die Verhaltensregeln, mutwilliger Sachbeschädigung oder strafrechtlich relevantem Verhalten vorübergehend bzw dauerhaft von der weiteren Teilnahme bzw von der Teilnahme an einzelnen Programmpunkten auszuschließen bzw allfällige gruppeninterne Änderungen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten erforderlich sind. Ein Anspruch auf Kostenrückerstattung für den Fall des Ausschlusses eines Teilnehmers in Folge Nichtbefolgung von Anweisungen entsprechend diesem Vertragspunkt besteht nicht.

5.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das teilnehmende Kind bzw der teilnehmende Jugendliche pünktlich zu Veranstaltungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt einfindet und nach Veranstaltungsende pünktlich von dort abgeholt wird. Die Aufsichtspflicht vor Abholung des Kindes/Jugendlichen durch den Projektleiter am vereinbarten Treffpunkt sowie nach Entlassung am Ende der Veranstaltung trifft den Kunden.

5.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er unter der von ihm angegebenen Telefonnummer im Notfall jederzeit erreichbar ist.

5.6. Änderungen der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sind dem Verein umgehend bekannt zu geben. Der Kunde hat – insbesondere beim Einsatz von SPAM-Filtern – dafür Sorge zu tragen, dass die vom Verein versandten E-Mails zugestellt werden können.

Preise und Zahlung

6.1. Für die zirkus- und sportpädagogische Betreuung von Schulen und Kindergärten unterbreitet der Verein gerne auf Anfrage kostenlos einen auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Kunden abgestimmten Kostenvoranschlag.

6.2. Alle auf der Homepage, den Werbeunterlagen, Foldern, Anmeldeformularen, Kostenvoranschlägen, etc genannten Preise sind Endpreise (Bruttopreise). Die Preise sind nach dem auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten (oder von Amts wegen an dessen Stelle tretenden) Verbraucherpreisindex 2020 wertgesichert. Bezugsgröße für Anpassungen ist die für den Tag des Vertragsabschlusses verkündete, endgültige Indexzahl. Die Anpassung erfolgt jeweils zum Beginn des Kursjahres.

6.3. Maßgeblich für die Verrechnung sind die im Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung gültigen Preise.

6.4. Der Kunde hat binnen 14 Tagen ab Erhalt der Anmeldebestätigung (einlangend auf dem Vereinskonto) die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug zu entrichten, andernfalls ein Fixplatz nicht gewährleistet werden kann. Bei Einlangen der Anmeldebestätigung beim Kunden innerhalb von 14 Tagen vor dem ersten Projekttag ist die gesamte Teilnahmegebühr binnen fünf Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, spätestens jedoch einen Tag vor dem ersten Projekttag, einlangend auf dem Vereinskonto zur Zahlung fällig.

Rücktritt und Stornierung

7.1. Das gesetzliche Rücktritts- bzw Widerrufsrecht für Konsumenten gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) ist gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen, zumal es sich bei den vom Verein angebotenen Zirkus- bzw Sportaktivitäten um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

7.2. Bei Stornierung durch Schulen oder Kindergärten sind die gesamten vertraglich vereinbarten Kosten zur Zahlung fällig. Bei mehrtägigen Zirkusprojekten – mit Ausnahme der Schul AG’s – erfolgt bei Nichtteilnahme eines Kindes/Jugendlichen aufgrund von Krankheit – sofern die Mindestteilnehmerzahl dennoch erreicht wird – eine Rückerstattung von 80 % des für den ausfallenden Teilnehmer anteiligen Kostenbeitrages. Terminverschiebungen sind im Einvernehmen mit dem Verein kostenfrei möglich.

7.3. Bei Ferien-Zirkusprojekten ist bis sechs Wochen vor dem ersten Projekttag eine kostenlose Stornierung des Vertrages möglich. Eine bereits geleistete Zahlung wird in diesem Fall vom Verein binnen fünf Werktagen ab Zugang der Stornierung zur Gänze rückerstattet. Der Kunde hat gleichzeitig mit der Stornierung die Kontoverbindung für die Rückerstattung der Zahlung bekannt zu geben.

7.4. Für Stornierungen innerhalb von sechs Wochen vor Projektbeginn werden nachstehende Stornogebühren verrechnet:

Bei Nichterscheinen an einem oder mehreren Projekttagen aus welchem Grund auch immer, vorzeitigem Abbruch oder Ausschluss gemäß Ziffern 5.2. und 5.3. bleibt die gesamte Teilnahmegebühr fällig und besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Es ist nicht möglich, versäumte Einheiten nachzuholen.

7.5. Der Kunde kann bei Verhinderung des angemeldeten Teilnehmers dem Verein bis spätestens einen Tag vor dem ersten Projekttag einen Ersatzteilnehmer bekannt geben. Ziffer 5.1. gilt in diesem Fall auch für den Ersatzteilnehmer uneingeschränkt.

7.6. Über die Stornogebühr gemäß Ziffer 7.4. hinausgehende geleistete Zahlungen werden vom Verein binnen fünf Werktagen ab Zugang der Stornierung rückerstattet. Der Kunde hat in diesem Fall gleichzeitig mit der Stornierung die Kontoverbindung für die (anteilige) Kostenrückerstattung bekannt zu geben.

Haftung

8.1. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust von mitgebrachten Gegenständen (Spielkonsolen, Handys, etc).

Datenschutz, Fotos und Videos

9.1. Personenbezogene Daten, die der Kunde dem Verein über sich und das teilnehmende Kind/den teilnehmenden Jugendlichen zum Zwecke der Vertragserfüllung bekannt gibt, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Verein die genannten Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der geltenden Fassung für Zwecke der Vertragserfüllung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt speichert und verarbeitet. Der Kunde kann die erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – jederzeit widerrufen.

9.2. Im Rahmen der Projektveranstaltungen erstellte Foto- und Videoaufnahmen können durch den Verein zu Werbezwecken (zB auf der Homepage, in Printmedien (Folder, Flyer, Katalog), in sozialen Netzwerken, zB Facebook, etc) verwendet werden, es sei denn, der Kunde widerspricht der Verwendung solcher Aufnahmen, auf denen er oder das teilnehmende Kind/der teilnehmende Jugendliche abgebildet sind, ausdrücklich in Textform.

Vereinsmitgliedschaft

10.1. Zirkus- und Sportinteressierte können durch Ausfüllen des – ua auf der Homepage downloadbaren – Anmeldeformulars sowie Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrags in Höhe von € 15,00 unterstützendes Mitglied des SPORTVEREIN FÜR BEWEGUNGS- UND ZIRKUSAKTIVITÄTEN werden. Die Mitgliedschaft kann entsprechend 4.7. gekündigt werden.

10.2. Vertragspartner einer Leistung des Vereins gemäß Punkt 3.1. erklären mit ihrer Anmeldung den Beitritt zum Verein. Der Jahresmitgliedsbeitrag wird gesondert vorgeschrieben.

10.3. Unterstützende Mitglieder erhalten regelmäßig Informationen über das Vereinsgeschehen sowie exklusiven Zutritt zu Veranstaltungen, die nur für Mitglieder organisiert werden. Eine Einflussnahme auf Vereinsaktivitäten und die Vereinsführung steht unterstützenden Mitgliedern nicht zu.

Recht und Schlussbestimmungen

11.1. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11.2. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde hingegen Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Vereinssitz in 9371 Brückl sachlich zuständige Gericht.

11.3. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Sollten Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass der Verkäufer einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

Beschwerden

13.1. Beschwerden des Kunden können per E-Mail an die Adresse info@zirkusaktivitaeten.at gerichtet werden.

13.2. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei personenbezogenen Ausdrücken die gewohnte männliche Sprachform verwendet, wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass im Sinne der Gleichbehandlung immer beide Geschlechter angesprochen sind und die diesbezüglichen Formulierungen daher geschlechtsneutral zu verstehen sind.