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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des
Sportvereins FÜR BEWEGUNGS- UND ZIRKUSAKTIVITÄTEN,
ZVR-Zahl 455469361
St. Veiter Straße 1, A-9371 Brückl
(Gültig ab 04.02.2022)

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SPORTVEREIN FÜR BEWEGUNGS- UND ZIRKUSAKTIVITÄTEN, ZVR-Zahl 455469361, (nachfolgend „Verein“ genannt) gelten für alle Verträge, die der Kunde iSd Ziffer 2.2. mit dem Verein mit oder ohne Zuhilfenahme von Fernabsatzkommunikationsmitteln innerhalb oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Vereins abschließt.

1.2. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn sie vom Verein im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Vertragserfüllungshandlungen des Vereins gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Abreden vor Vertragsabschluss und Änderungen bzw Ergänzungen einzelner Bestimmungen sowie Nebenabreden oder Sondervereinbarungen nach Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos der Schriftform und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

2. Vertragspartner

2.1. Der Vertrag kommt zwischen dem SPORTVEREIN FÜR BEWEGUNGS- UND ZIRKUSAKTIVITÄTEN, St. Veiter Straße 1, vertreten durch die Obfrau Christa Prader, A-9371 Brückl, und dem Kunden zustande.

2.2. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann bzw vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür dient (Gründungsgeschäfte). Juristische Personen des Privatrechts, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unterliegen ebenso dem Verbraucherbegriff. Dagegen ist ein Unternehmer iSd § 1 KSchG jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2.3. Die Anmeldung eines Kindes/Jugendlichen zu einem Ferienprojekt kann ausschließlich durch einen erziehungsberechtigten Elternteil erfolgen. Die Erziehungsberechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen.

3. Angebot, Programmänderungen, Veranstaltungsabsage durch den Verein

3.1. Der Verein bietet verschiedene Programme an zirkus- sowie sportpädagogischer Betreuung für Schulen und Kindergärten, Zirkus-, Sport- und Ferienprojekte, wöchentliche Kurse für Kinder und Jugendliche sowie individuelle Shows und Eventgestaltung an. Details zu den einzelnen Angeboten sind der Webseite des Vereins unter www.zirkusaktivitaeten.at zu entnehmen.

3.2. Sämtliche Angebote des Vereins gelten – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – als unverbindlich und freibleibend.

3.3. Aufgrund der langfristigen Planung behält sich der Verein geringfügige – und sohin dem Kunden jedenfalls zumutbare – organisatorisch bedingte Programmänderungen (zB geringfügige Termin- oder Zeitverschiebungen, Ortsveränderungen, etc) vor. Darüber hinaus behält sich der Verein allfällige Planungsänderungen einschließlich dem Projektablauf unter Berücksichtigung des Covid-19-Maßnahmengesetzes oder allfälliger sonstiger diesbezüglicher bundes- oder landesgesetzlicher Maßnahmen ausdrücklich vor. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass der Verein berechtigt ist, derartige einseitige Änderungen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 oder allfälligen anderen ansteckenden Krankheiten erforderlich sind

3.4. Um die Kosten für den einzelnen Teilnehmer so gering wie möglich zu halten, kalkuliert der Verein die Teilnahmegebühr zumeist auf Basis einer Mindestteilnehmerzahl. Der Verein behält sich sohin bei Nichterreichen einer allfälligen in der Projektbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vor, das Zirkus-, Sport- und Ferienprojekt bzw Kurse bis spätestens drei Tage vor dem ersten Kurs/Projekttag abzusagen. Allfällige vom Kunden bereits (teilweise) bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall binnen 3 Tagen rückerstattet.

 

4. Vertragsabschluss

4.1. Die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an Zirkus-, Sport- und Ferienaktivitäten des Vereins hat ausschließlich in Textform zu erfolgen. Für die Anmeldung zu den einzelnen Projekten oder Kursen steht hierfür ausschließlich das Online-Anmeldeformular (abrufbar unter www.zirkusaktivitaeten.at) zur Verfügung. Durch Absenden des vollständig ausgefüllten Formulars (durch Anklicken des Buttons „abschicken“) erfolgt eine verbindliche Anmeldung.

4.2. Der Kunde ist für die Dauer von sieben Werktagen ab Übermittlung des Anmeldeformulars an seine Vertragserklärung gebunden und kann seine Anmeldung innerhalb dieser Frist – ohne etwaige nachteilige Folgen – nicht einseitig widerrufen.

4.3. Der Verein wird den Kunden über den Zugang jeder mittels Online-Formular getätigten verbindlichen Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg informieren, wobei dies noch keine Vertragsannahme seitens des Vereins darstellt.

4.4. Der Vertrag kommt – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Verein (Anmeldebestätigung) zustande.

4.5. Der Verein ist auch berechtigt, die Anmeldung nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.6. Stehen bei begrenzter Teilnehmerzahl nicht ausreichend Plätze für die angemeldeten Teilnehmer zur Verfügung, werden die Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen vorgemerkt. Weitere Anmeldungen werden – sofern sie nicht gemäß Ziffer 4.5. abgelehnt werden – in der Reihenfolge ihres Einlangens auf eine Warteliste gesetzt und der Kunde hierüber informiert. Die Vergabe eines Fixplatzes erfolgt nach pünktlicher Zahlung gemäß Ziffer 6.4. Kann eine Anmeldung mangels Erfüllung dieser Voraussetzung keine Berücksichtigung finden, fällt der Platz auf die Teilnehmer auf der Warteliste in der Reihenfolge des Einlangens ihrer Anmeldung zurück.

4.7 Festgehalten wird, dass die wöchentlich angebotenen Kurse an allen Tagen stattfinden, an denen es einen allgemeinen Schulbetrieb gibt. Zu den Schulferien und schulautonomen Tagen in Kärnten bzw an allen gesetzlichen Feiertagen Österreichs werden keine Kurse abgehalten. Für zu dieser Zeit nicht stattfindende oder aus in der persönlichen Sphäre der Teilnehmer/in liegende versäumten Kurseinheiten können keine Ansprüche auf eine Nachholung oder einen Ersatztermin abgeleitet werden. Die Anmeldung für wöchentlich stattfindende Kurse gilt jeweils für ein ganzes Schuljahr. Dies unter Berücksichtigung der Kündigungsmöglichkeiten laut Punkt 8.7.“

5. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden, Sicherheit des Teilnehmers

5.1. Der Kunde bestätigt durch die Anmeldung, dass das angemeldete Kind bzw der angemeldete Jugendliche den für die Teilnahme erforderlichen Gesundheitszustand (insbesondere auch jenen im Zusammenhang mit der Covid-19-Bekämpfung) aufweist. Im Zweifel wird die Einholung eines ärztlichen Rates empfohlen bzw ist ein entsprechendes Attest über Verlangen des Vereins vorzulegen. Allfällige körperliche bzw geistige Beeinträchtigungen und Krankheiten bzw Allergien sind dem Verein im Rahmen der Anmeldung ausnahmslos mitzuteilen. Der Verein entscheidet sodann über die Zulässigkeit der Teilnahme. 

5.2. Der Verein ist berechtigt – insbesondere auch hinsichtlich der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 - nach dem Ermessen des jeweiligen Projektleiters, Teilnehmer während der Projekttage von der weiteren Teilnahme bzw von der Teilnahme an einzelnen Programmpunkten auszuschließen, wenn der Teilnehmer den erforderlichen Gesundheitszustand nicht (mehr) aufweist oder an einer ansteckenden Krankheit leidet. Es besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. 

5.3. Die Teilnehmer haben sich strikt an die Anweisungen und Verhaltensregeln der jeweiligen Projektleiter zu halten. Um die Sicherheit der Gruppe und des einzelnen Teilnehmers zu gewährleisten, ist der Verein berechtigt, Teilnehmer jederzeit wegen Nichtbefolgung von Anweisungen, Verstoß gegen die Verhaltensregeln, mutwilliger Sachbeschädigung oder strafrechtlich relevantem Verhalten vorübergehend bzw dauerhaft von der weiteren Teilnahme bzw von der Teilnahme an einzelnen Programmpunkten auszuschließen bzw allfällige Gruppeninterne Änderungen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 oder allfälligen anderen ansteckenden Krankheiten erforderlich sind. Ein Anspruch auf Kostenrückerstattung für den Fall des Ausschlusses eines Teilnehmers in Folge Nichtbefolgung von Anweisungen entsprechend diesem Vertragspunkt besteht nicht.

5.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das teilnehmende Kind bzw der teilnehmende Jugendliche pünktlich zu Veranstaltungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt einfindet und nach Veranstaltungsende pünktlich von dort abgeholt wird. Die Aufsichtspflicht vor Abholung des Kindes/Jugendlichen durch den Projektleiter am vereinbarten Treffpunkt sowie nach Entlassung am Ende der Veranstaltung trifft den Kunden. 

5.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er unter der von ihm angegebenen Telefonnummer im Notfall jederzeit erreichbar ist.

5.6. Änderungen der Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sind dem Verein umgehend bekannt zu geben. Der Kunde hat – insbesondere beim Einsatz von SPAM-Filtern – dafür Sorge zu tragen, dass die vom Verein versandten E-Mails zugestellt werden können.

6. Besondere Bedingungen für Shows und Eventgestaltung

6.1. Muss eine gebuchte Show bzw Eventgestaltung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, abgesagt werden, ist der Kunde dennoch zur Zahlung des gesamten vertragsgegenständlichen Entgelts verpflichtet. Muss eine gebuchte Show oder Eventgestaltung infolge Schlechtwetter oder eines sonstigen Ereignisses höherer Gewalt abgesagt werden, ist der Kunde zur Zahlung von lediglich 80 % des gesamten vertragsgegenständlichen Entgelts verpflichtet.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Artisten im Zeitraum drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung einen geeigneten abschließbaren Raum für die Vorbereitung auf den Auftritt und zum Umkleiden zur Verfügung zu stellen bzw alle bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben und Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 einzuhalten. Der Raum muss zumindest über Strom und ausreichend Licht verfügen.

6.3. Der Kunde hat für die Verpflegung der Artisten zu sorgen. Dies beinhaltet – je nach Vereinbarung bei Vertragsabschluss – die Zurverfügungstellung ausreichend (zumindest 1/2 Liter pro Person und Stunde) kalter und warmer alkoholfreier (abgepackter) Getränke (stilles und prickelndes Mineralwasser, Säfte, Kaffee, Tee), sowie zumindest einer warmen Mahlzeit und – je nach Veranstaltungsdauer – Zwischensnacks. Wird eine angemessene Verpflegung seitens des Kunden nicht gewährleistet, wird pro Artist eine Verpflegungspauschale in Höhe von € 50,00 gesondert in Rechnung gestellt.

6.4. Ist den Artisten aufgrund der fortgeschrittenen Zeit des Veranstaltungsendes und/oder der weiten Entfernung des Veranstaltungsortes eine Heimreise nach der Veranstaltung nicht zumutbar, oder sind mehrere Auftritte an aufeinanderfolgenden Tagen geplant, hat der Kunde den Artisten eine ortsübliche Übernachtungsmöglichkeit samt Frühstück zur Verfügung zu stellen. Auf die diesbezüglichen Erfordernisse wird im individuellen Angebot gesondert hingewiesen. 

7. Kosten und Zahlungsbedingungen

7.1. Für die zirkus- und sportpädagogische Betreuung von Schulen und Kindergärten unterbreitet der Verein gerne auf Anfrage kostenlos einen auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Kunden abgestimmten Kostenvoranschlag.

7.2. Alle auf der Homepage, den Werbeunterlagen, Foldern, Anmeldeformularen, Kostenvoranschlägen, etc genannten Preise sind Endpreise (Bruttopreise). 

7.3. Maßgeblich für die Verrechnung sind die im Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung gültigen Preise.

7.4. Der Kunde hat binnen 14 Tagen ab Erhalt der Anmeldebestätigung (einlangend auf dem Vereinskonto) die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug sowie den Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 15,00 gemäß Ziffer 11.2 zu entrichten, andernfalls kann ein Fixplatz nicht gewährleistet werden. Bei Einlangen der Anmeldebestätigung beim Kunden innerhalb von 14 Tagen vor dem ersten Projekttag ist die gesamte Teilnahmegebühr binnen fünf Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, spätestens jedoch einen Tag vor dem ersten Projekttag, einlangend auf dem Vereinskonto zur Zahlung fällig.  

8. Rücktritts- Widerrufsrecht, Stornobedingungen, Nichtteilnahme an einzelnen Projekttagen

8.1. Das gesetzliche Rücktritts- bzw Widerrufsrecht für Konsumenten gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) ist gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen, zumal es sich bei den vom Verein angebotenen Zirkus- bzw Sportaktivitäten um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

8.2. Bei Stornierung durch Schulen oder Kindergärten sind die gesamten vertraglich vereinbarten Kosten zur Zahlung fällig. Bei mehrtägigen Zirkusprojekten – mit Ausnahme der Schul AG’s – erfolgt bei Nichtteilnahme eines Kindes/Jugendlichen aufgrund von Krankheit – sofern die Mindestteilnehmerzahl dennoch erreicht wird – eine Rückerstattung von 80 % des für den ausfallenden Teilnehmer anteiligen Kostenbeitrages. Terminverschiebungen sind im Einvernehmen mit dem Verein kostenfrei möglich.

8.3. Bei Ferien-Zirkusprojekten ist bis sechs Wochen vor dem ersten Projekttag eine kostenlose Stornierung des Vertrages möglich. Eine bereits geleistete Zahlung wird in diesem Fall vom Verein binnen fünf Werktagen ab Zugang der Stornierung zur Gänze rückerstattet. Der Kunde hat gleichzeitig mit der Stornierung die Kontoverbindung für die Rückerstattung der Zahlung bekannt zu geben.

8.4. Für Stornierungen innerhalb von sechs Wochen vor Projektbeginn werden nachstehende Stornogebühren verrechnet:

zwischen 6 und 3 Wochen

20 %

zwischen 3 und 1 Woche(n)

50 %

innerhalb 1 Woche

80 %

 

Bei Nichterscheinen an einem oder mehreren Projekttagen aus welchem Grund auch immer, vorzeitigem Abbruch oder Ausschluss gemäß Ziffern 5.2. und 5.3. bleibt die gesamte Teilnahmegebühr fällig und besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Es ist nicht möglich, versäumte Einheiten nachzuholen.

8.5. Der Kunde kann bei Verhinderung des angemeldeten Teilnehmers dem Verein bis spätestens einen Tag vor dem ersten Projekttag einen Ersatzteilnehmer bekannt geben. Ziffer 5.1. gilt in diesem Fall auch für den Ersatzteilnehmer uneingeschränkt. 

8.6. Über die Stornogebühr gemäß Ziffer 7.4. hinausgehende geleistete Zahlungen werden vom Verein binnen fünf Werktagen ab Zugang der Stornierung rückerstattet. Der Kunde hat in diesem Fall gleichzeitig mit der Stornierung die Kontoverbindung für die (anteilige) Kostenrückerstattung bekannt zu geben.

8.7. Bei wöchentlichen Kursen ist eine Kündigung jeweils zum Quartalsende (30.03./30.06./30.09. sowie 31.12) unter Einhaltung einer jeweiligen Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.

8.8. Jede Stornierung hat in Textform zu erfolgen und wird mit dem Tag des Einlangens beim Verein wirksam. 

9. Haftung

9.1. Der Verein haftet bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw bei Nachweis der Verletzung von Sorgfaltspflichten bzw nur dann, wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen.

9.2. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust von mitgebrachten Gegenständen (Spielkonsolen, Handys, etc).

10. Datenschutz

10.1. Personenbezogene Daten, die der Kunde dem Verein über sich und das teilnehmende Kind/den teilnehmenden Jugendlichen zum Zwecke der Vertragserfüllung bekannt gibt, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Verein die genannten Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der geltenden Fassung für Zwecke der Vertragserfüllung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt speichert und verarbeitet. Der Kunde kann die erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – jederzeit widerrufen.

10.2. Im Rahmen der Projektveranstaltungen erstellte Foto- und Videoaufnahmen können durch den Verein zu Werbezwecken (zB auf der Homepage, in Printmedien (Folder, Flyer, Katalog), in sozialen Netzwerken, zB Facebook, etc) verwendet werden, es sei denn, der Kunde widerspricht der Verwendung solcher Aufnahmen, auf denen er oder das teilnehmende Kind/der teilnehmende Jugendliche abgebildet sind, ausdrücklich in Textform.

11. Vereinsmitgliedschaft  

11.1. Zirkus- und Sportinteressierte können durch Ausfüllen des – ua auf der Homepage downloadbaren – Anmeldeformulars sowie Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrags in Höhe von € 15,00 unterstützendes Mitglied des SPORTVEREIN FÜR BEWEGUNGS- UND ZIRKUSAKTIVITÄTEN werden. Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Das Vereinsjahr des Sportvereins für Bewegungs- und Zirkusaktivitäten geht vom 1. September – 31. August.

11.2. Vertragspartner einer Leistung des Vereins gemäß Punkt 3.1. müssen für die Teilnahme den einmaligen Jahresmitgliedsbeitrag von € 15,00 zahlen und werden gemäß Punkt 7. Mitglied des Vereins. Für Kunden, die sich für mehr als ein Event im Vereins Jahr anmelden, ist der Mitgliedsbeitrag nur einmal im Vereinsjahr zu zahlen. Die Mitgliedschaft endet ohne weiteres Zutun des Kunden automatisch nach einem Jahr und kann durch neuerliche Bezahlung des Mitgliedsbeitrags jeweils auf ein weiteres Jahr verlängert werden. In der Vereinsmitgliedschaft enthalten ist eine Unfallversicherung.

11.3. Unterstützende Mitglieder erhalten regelmäßig Informationen über das Vereinsgeschehen sowie exklusiven Zutritt zu Veranstaltungen, die nur für Mitglieder organisiert werden. Eine Einflussnahme auf Vereinsaktivitäten und die Vereinsführung steht unterstützenden Mitgliedern nicht zu.  

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

12.1. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern  aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.2. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde hingegen Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Vereinssitz in 9371 Brückl sachlich zuständige Gericht.

12.3. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

13. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass der Verkäufer einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

14. Außergerichtliche Streitbeilegung

14.1. Beschwerden des Kunden können per E-Mail an die Adresse info@zirkusaktivitaeten.at gerichtet werden.

14.2. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

15. Sonstiges

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei personenbezogenen Ausdrücken die gewohnte männliche Sprachform verwendet, wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass im Sinne der Gleichbehandlung immer beide Geschlechter angesprochen sind und die diesbezüglichen Formulierungen daher geschlechtsneutral zu verstehen sind.

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